
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB und Nutzungsbedingungen
Gäste-WLAN
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zimmervermietung
von Ferien-, Gäste- und Monteurzimmer Böllstorf,
Böllstorf-Dittrich GbR und Böllstorf-Domas GbR
Diese Geschäftsbedingungen gelten für den allgemein verbindlichen Beherbergungsvertrag zur Vermietung von Unterkünften (Zimmern, Ferienwohnung und Ferienbungalow, etc. nachfolgend „Unterkunft“ genannt) sowie über sämtliche weitere angebotenen Leistungen zwischen Ferien-, Gäste- und Monteurzimmer Böllstorf, Böllstorf-Dittrich GbR und Böllstorf-Domas GbR, Bismarker Str. 12, 39606 Osterburg, Telefon: 03937-2139003 E-Mail: unterkunft.boellstorf@online.de (nachfolgend "Gastgeber" genannt) und seinen Gästen (nachfolgend "Gast" genannt).
Vertragspartner sind der Gastgeber und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Gastgeber gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Gastgeber eine entsprechende Buchung oder Kostenübernahmeerklärung des Dritten vorliegt.
Alle Ansprüche gegen den Gastgeber verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Gastgebers auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Vertragsabschluss
Vorbemerkung: Unsere Angebote sind freibleibend, bis zu einer abschließenden Bestätigung durch uns.
1. Wird eine Unterkunft bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen oder Buchungen in Textform vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn die Parteien über den Zimmerpreis bei der Buchungsanfrage nicht verhandelt haben. In diesem Fall bringt der Gast zum Ausdruck, dass er bereit ist, den vom Hotel üblichen Zimmerpreis zu zahlen. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende - mündliche oder schriftliche - Willenserklärungen und durch Angebot und Annahme zustande. Dabei ist die Reservierung rechtlich nicht etwa als Aufforderung an den Gastgeber zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Bereits die Reservierungsanfrage des Gastes ist ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages.
Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt: Gebucht ist gebucht.
2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastgeber ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Er hat das Recht dem Gast bei Störungen der Leistungspflicht ohne Mehrkosten für diesen eine gleichwertige Unterkunft vor Ort oder in der Gemeinde zu stellen. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nicht-Bereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz (das Maximum ist hier der Gesamtbetrag der Reservierung) zu leisten. (Nicht-Bereitstellung auf Grund höherer Gewalt ist hiervon ausgenommen – sprich Feuer, Sturm, Erdbeben, Hochwasser u. ä.).
4. Die vom Gastgeber angegebenen Preise sind nur gegenüber Verbrauchern Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Zusätzlich anfallen können Zuschläge sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abzurechnende Leistungen (Strom, Wasser, Gas, Kaminholz etc.) und für Wahl- und Zusatzleistungen. Der Stromverbrauch ist mit 4 kWh pro Tag / Person kalkuliert. Werden E-Autos oder E-Bikes geladen oder z.B.private Stomverbraucher (Heizgeräte) betrieben, wird der individuelle darüber hinausgehende Stromverbrauch mit 0,50 € je kwh abgerechnet.
5. Sämtliche Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Toilettenpaier, Seife, Kaffee, Tee, Zucker, Salz, Gewürze etc. sind als Erstausstattung anzusehen und werden während eines längeren Aufenthaltes nicht aufgefüllt.
6. Der Gast verpflichtet sich zur Beachtung der Hausordnung, Übergabe und Rückgabe der Unterkunft. Die gebuchte Unterkunft steht dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Abweichende Vereinbarungen können zwischen dem Gastgeber und dem Gast getroffen werden.
7.Während der Heizperiode, in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April, wird die zentrale Heizungsanlage so einstellt, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 18 und 20 Grad Celsius erreicht wird.
8. Check-In ist ab 15:00 Uhr, andere Zeiten nur nach Vereinbarung bei entsprechender Verfügbarkeit des Zimmers / der Wohnung.
9. Check-Out ist bis 11:00 Uhr, Der Late-Check-Out ist ausschließlich nach Rücksprache möglich. Es kommt dabei immer auf die Verfügbarkeit der Zimmer / der Wohnung an. Bis 14.00 Uhr kostet es netto 20,00€, bis 16:00 Uhr 30,00€ und bis 18:00 Uhr 40,00€. Wird kein Late-Check-Out vereinbart, ist nach überschreiten der Check-Out Zeit eine weitere Übernachtung zu zahlen.
10. Der Gastgeber darf, da das schutzwürdige Interesse seiner Gäste besteht, Überwachungskameras ein Eingangsbereich anbringen. Nach Bundesdatenschutzgesetz (§32 Abs. 1 S. 1 BDSG) darf der Gastgeber das auch, um Diebstähle und Vandalismus präventiv zu verhindern oder aufzuklären. Nach Auffassung der Aufsichtsbehörden werden die Daten aus der Videoüberwachung maximal 72 Stunden gespeichert und dann wieder gelöscht.
11. Die Mitnahme von E-Bikes, Pedelecs, E-Rollern und dgl. auf die Zimmer bzw. in die Wohnung ist verboten. Sofern diese, incl. E-Autos, geladen werden sollen, besteht die Möglichtkeit eines kostenpflichtigen Ladevorganges außerhalb der Wohnungen.
12. Es dürfen Tabakprodukte nur im Freien oder in den freigegebenen Bereichen geraucht werden. Cannabis o.ä. darf grundsätzlich weder in den entsprechenden Bereichen oder auf dem Grundstück konsumiert werden. Hierfür ist das Grundstück in jedem Fall zu verlassen.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Gastgeber ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Buchungsbestätigung /Rechnung. Die Ferienwohnung darf nur von der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Bei Überbelegung über die maximal angegebene Personenzahl hinaus sind Sie wir berechtigt, diese Überbelegung aus der Wohnung zu verweisen, bzw. gesondert zu berechnen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Gastgebers an Dritte. Zusatzgebühren wie Servicepauschale, Hundepauschale, oder gesondert berechnete Gebrauchswäsche, oder Fremdkosten wie Kurtaxe sind exklusiv anzusehen und sind im Objektmietpreis nicht enthalten. Diese Kosten sind auf der Rechnung gesondert aufgeführt.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer nur für Verbraucher ein. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Der Gastgeber ist berechtigt, die Mehrwertsteuer nach zu belasten. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Gatgeber allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
4. Die Preise können vom Gastgeber ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, Anzahl der Gäste, der Leistung des Gastgebers oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Gastgeber dem zustimmt.
5. Das Entgelt für die Beherbergung sowie alle vom Gast bezogenen Leistungen wird in am Tag der Anreise des Gastes zur Zahlung fällig und ist grundsätzlich in bar, per Karte oder paypal zu bezahlen, wenn es nicht zuvor auf das Konto des Gastgebers überwiesen wurde. Rechnungen des Gastgebers ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens zur Anreise ohne Abzug zahlbar. Der Gastgeber ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Gastgeber berechtigt, Zinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Gastgeber der eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Gast Mahnkosten in Höhe von Euro 5.‐‐ zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen eines Inkassos anfallen, trägt der Gast.
6. Nimmt der Gast einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Gastgeber zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Gastes auf anteilige Rückerstattung.
7. Der Gastgeber ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden.
8. Ferner ist der Gastgeber berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Beherbergungsvertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nr. 6 erfolgt ist.
9. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gastgebers aufrechnen oder mindern.
10. Ab 01.01.2025 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen im strukturierten Format (z. B. XRechnung, ZUGFeRD 2.0.1) zu empfangen. Der Versand von elektronischen Rechnungen im strukturierten Format ist erlaubt, jedoch nicht verpflichtend. Der Versand von Rechnungen in Papierform ist weiterhin erlaubt. Der Versand von Rechnungen im unstrukturierten elektronischen Format (z. B. PDF) ist erlaubt, sofern der Empfänger zustimmt.
Die Zustimmung wird hier unterstellt, wenn ein Unternehmer im Geschäftsverkehr neben seiner Postadresse auch seine E-Mail-Adresse verwendet. Es genügt auch, dass die Beteiligten diese Verfahrensweise tatsächlich ohne Widerspruch anwenden und damit stillschweigend praktizieren. Wir werden daher weiterhin unsere Leistungen auf elektronischem Wege in Form von PDF abrechnen.
11. Wer unsere Dienstleistung in Anspruch nimmt, muss dafür auch zahlen. Das gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Verzögert sich die Zahlung oder bleibt ganz aus, entsteht uns ein großer Schaden. Denn für die Erbringung der Leistung sind Kosten entstanden – etwa für Logistik, Material und Personal. Zudem ist ein entsprechenden Gewinn einkalkuliert. Um die offene Forderung noch zu realisieren und den Aufwand für den uns gering zu halten, beauftragen wir nach erfolgloser Erinnerung ein Inkassounternehmen (Creditreform), das die offene Forderung in unserem Namen (Gläubiger) beim Gast (Schuldner) eintreiben soll. Für diese Dienstleistung erhebt das Inkassounternehmen Gebühren. Diese sind dann vollumfänglich vom Schuldner zu ersetzen. In Deutschland gehören Inkassogebühren zu den Rechtsdienstleistungen. Sie sind im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) gesetzlich geregelt und dürfen nicht willkürlich festgelegt werden. Sie sind in der Höhe nach oben begrenzt.
Rücktritt bei Direktbuchung
Sie können jederzeit für die Zukunft vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Ausfalls verpflichtet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Gastgeber bis zum 5. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
• vom 5. Tag bis zum 2. Tag vor Mietbeginn 75% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als 2 Tage vor Mietbeginn sind 90% vom Reisepreis zu zahlen.
Die oben aufgeführte Reduzierung der Preise gilt nur bei Standard-Preisen und bei Direkt-Buchung ohne Einschaltung eines Vermietungsportales. Rabattierte Preise sind vollständig zu zahlen, soweit sie nicht 75% bzw. 90% des Standard-Reises überschreiten. Anderfalls sind 75% bzw 90% vom Standard-Preis der Höchstbetrag.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht in Textform. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Rückwirkende Stornierungen oder Rücktritte sind nicht möglich, es besteht keine Pflicht zur Nutzung der gebuchten Unterkunft.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine Benachrichtigung in Textform genügt. Der vereinbarte Preis entspricht dem in der auch elektronisch übermittelten Reservierungsbestätigung aufgeführten Gesamtpreis. Die Stornierungsgebühren sind mit Zugang des Rücktritts fällig.
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss das erzielte Entgelt auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen.
Kulanter Weise werden Ihnen diese Kosten, bei gleicher Buchung innerhalb von 365 Tagen ab dem Tag der Stornierung, wieder verrechnet. Bitte beachten Sie, dieser Service ist eine rein freiwillige Serviceleistung von uns.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Gastgeber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Stornierungsregeln der Kooperationspartner weichen ab.
Der Gastgeber oder seine Mitarbeiter dürfen in Abwesenheit der Gäste die Wohnung betreten.
Ein Zutrittsrecht des Gastgebers oder der Mitarbeiter kommt insbesondere infrage bei:
-
vertraglicher Erlaubnis (z.B. Reinigung und wechseln der Bettwäsche - der Gast hat ein Widerspruchsrecht)
-
notwendigen unaufschiebbaren Renovierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen (§ 555a und § 551 d BGB)
-
Notfall (§ 229 BGB) und
-
sonstigem Zutrittsrecht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) (z.B. Fenster schließen, Heizung bzw. Klima regeln)
Zusätzliche Kosten/ Beschädigungen
1. Die Unterkunft ist bei Abreise in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Der Gast hat Sorge zu tragen, dass sämtliche Gegenstände, die Unterkunft selbst und alle von dem Gastgeber zur Verfügung gestellten Produkte in einwandfreiem Zustand überlassen werden. Dies gilt insbesondere für Einrichtungsgegenstände (Möbel, Spiegel, TV etc.), die Wohnung/das Zimmer selbst (Böden, Wände, Fliesen, Lampen etc.) als auch alle benutzten Gegenstände welche dem Verantwortungsbereich der Unterkunft unterstehen. Sämtliche von dem Gastgeber zur Verfügung gestellten Sachen (z.B. Elektrogeräte, Hand- und Badetücher, etc.) fallen ebenso unter diese Klausel.
2. Fallen neben den vom Gastgeber angebotenen und erbrachten Standardleistungen zusätzliche Aufwände an, welche durch den Gast verursacht werden (z.B. erhöhte Reinigungsleistung durch erhöhte Verschmutzung, unangemessene Nutzung von Material wie etwa Handtücher, Toilettenpapier usw.), so werden diese dem Gast in Rechnung gestellt. Die Berechnungsgrundlage für diese Leistungen/Materialien bilden sowohl Preislisten der Zulieferer (wie etwa Bettwäsche/Handtücher) als auch der Vergleich zur herkömmlich erbrachten Leistung. Im Falle von extremer Verschmutzung wie etwa Fäkalien etc. behält sich der Gastgeber vor, eine Reinigungsfirma zu beauftragen und dies in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
3. Bei Übernachtungen von nur 1 Nacht wird grundsätzlich die Reinigung separat mit mind. 20,00 EUR berechnet.
4. In allen Zimmern besteht Rauchverbot. Rauchen im Zimmer ist Sachbeschädigung. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer. beteiligen wir den Gast an den Reinigungskosten mit 200,-EUR. Kann das Zimmer wegen starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Listenpreis in Rechnung gestellt. Alle Räumlichkeiten und Gästezimmer sind per Rauchmelder mit einer Brandmeldezentrale verbunden. Im Falle eines Feueralarms durch Verschulden des Gastes sind alle anfallenden Kosten die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes, allein durch den Gast zu tragen.
Kündigung
(1) fristlose Kündigung:
Der Gastgeber ist berechtigt, Beherbergungsverträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast des Hauses zu verweisen, falls der Gast dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens der Unterkunft oder dem Gastgeber schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, stört oder gefährdet. Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes gegen Vorschriften aus diesen AGB oder der in der Unterkunft ausliegenden Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Eigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch den Gastgeber. Weiterhin gilt das bei der Manipulation des Gastes an den Strom-, Gas-, Wasser-, Heizungs- , IT- oder sonstigen Anlagen des Mietobjektes. Dies gilt auch, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume der Unterkunft zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung gemäß den Stornierungsregelungen verpflichtet.
(2) Sonderkündigung:
Beim Verstoß des Mieters gegen gesetzliche Regelungen und vertragliche Vereinbarungen -insbesondere Zahlungsverzug/Nichtzahlung nach Fristsetzung - macht der Vermieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündigt den Vertrag außerordentlich mit einer gesetzlichen Frist von 3 Tagen. Dies gilt auch, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume der Unterkunft ohne Genehmigung mit mehr Personen als gebucht verwendet.
In diesen Fällen ist der Gast zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung gemäß den Stornierungsregelungen verpflichtet.
Eine einseitige und kostenfreie Stornierung von Seiten des Gastes von dieser verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen. (Ausnahme höhere Gewalt)
(3) normale Kündigung
Beherbergungsverträge sind im Kern Mietverträge (Überlassung des Pensionszimmers etc. auf Zeit gegen Entgelt), auch wenn weitere Leistungen wie Service etc. hinzukommen. Sie sind folglich grundsätzlich nach den §§ 535 ff. BGB zu beurteilen, sofern dt. Recht zur Anwendung gelangt.
Ist die Mietzeit nicht bestimmt, so kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen. Hier wird vereinbart, dass §580a Abs. 1 BGB zur Anwendung kommt. Bei längerem und unbestimmten Aufenthalt von mehr als 4 Wochen beträgt die Kündigungsfrist für den Gast 14 Tage zum Ende des Monats.
Sonderwünsche und Nebenabreden
Sie sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der Bestätigung durch den Gastgeber.
Der Gastgeber ist außerdem berechtigt, bei einer Buchung der Unterkunft durch Dritte (z.B. Firna des Gastes) dennoch mit dem Gast in Kontakt zu treten um Details des Aufenthaltes und Zahlungsmodalitäten zu klären. Der Dritte wird hierüber durch den Gastgeber i.d.R. nicht informiert.
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Gastgebers und gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden. Bei Haustieren ist Anzahl, Art und Größe anzugeben. Es ist nicht in jeder Wohnung eine Übernachtung mit Haustieren möglich!
Für Haustiere ist ein geeigneter Schlafplatz mitzubringen.
Klausel für Schiedsverfahren
(1) Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.
(2) Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter.
(3) Der Schiedsort ist Osterburg (Altmark).
(4) Die Verfahrenssprache ist deutsch.
(5) Das in der Sache anwendbare Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Datenschutz
Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
Der Gastgeber darf, da das schutzwürdige Interesse seiner Gäste besteht, Überwachungskameras auf dem Parkplatz und an den Zugangstüren zu den Wohnungen anbringen. Nach Bundesdatenschutzgesetz (§32 Abs. 1 S. 1 BDSG) darf die Gastgeber das auch, um Diebstähle und Vandalismus präventiv zu verhindern oder aufzuklären. Die Aufzeichnungen werden für max. 72 Stunden gepeichert und dann wieder gelöscht.
Sorgfalt
1. Die Unterkunft darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Gastgeber. Die angegebene max. Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung ist der Gastgeber berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich die Unterkunft zu verlassen.
2. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.
3. Der Gastgeber haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung durch eingebrachte Sachen einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in die Unterkunft einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz erfolgt auf eigene Gefahr.
4. Der Gast verpflichtet sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
5. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Leistungen sind unverzüglich, noch während seines Aufenthaltes gegenüber dem Gastgeber anzuzeigen.
6. Haustiere dürfen weder mitgebracht noch im Auto deponiert werden. Ein Haustier darf nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Gastgeber mitgebracht werden. Dieses muss in der Reservierung angezeigt werden. Für jede durch die eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast. In den Wohnungen, wo Tiere (insbesondere Hunde und Katzen, im Einzelfall erlaubt sind haftet der Mieter für entstandene Schäden. Wenn im Einzelfall trotz der Erlaubnis „Unzulänglichkeiten“ (z.B. Ruhestörungen pp.) auftreten, kann die Genehmigung jederzeit (auch während des Aufenthaltes) widerrufen werden. Ein Schadensersatz (z.B. entgangene Urlaubstage) bei vorzeitigem Verlassen der Wohnung trägt der Vermieter in solchen Fällen nicht.
7. Das Umstellen von Mobiliar ist grundsätzlich nicht gestattet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gastgebers. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gastgebers. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ausschließlich das Amtsgericht Stendal
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihrer möglichst nahe kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Textform.
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Nutzungsbedingungen Gäste-WLAN
1. Gegenstand und Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen regeln Ihre und unsere Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung unseres Gäste-WLAN-Zugangs.
2. Unsere Leistungen
(1) Wir stellen Ihnen in unseren Geschäftsräumen einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs („Hotspot“) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.
(2) Die Bereitstellung des Hotspots richtet sich nach unseren jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht.
(3) Wir gewährleisten ferner nicht, dass der Hotspot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch können wir keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten.
(4) Wir behalten uns das Recht vor, den Zugang zum Hotspot im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.
(5) Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht.
3. Zugang und Nutzung
(1) Wir bieten unser Gäste-WLAN nur für Besucher unseres Unternehmens an. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN für Gäste unseres Unternehmens.
(2) Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass Sie sich zuvor für die Nutzung des Hotspots registrieren und/oder die Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu Beginn der Nutzung des Hotspots akzeptieren. Dies kann bei Auswahl des Hotspots als WLAN-Netz im Endgerät in der Regel über ein dann abrufbares Registrierungsformular oder eine Begrüßungsseite erfolgen.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Uns steht es frei, den Zugang zum Hotspot jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder einzustellen.
(4) Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen, die Ihnen bei der Anmeldung zum Hotspot abrufbar gemacht wird.
4. Zugangsdaten
(1) Sofern Sie im Zuge einer Registrierung Anmelde-Daten (wie z.B. Benutzername, Passwort, E-Mail etc.) angegeben haben, sind diese von Ihnen geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
(2) Sollten Sie Registrierungsdaten erhalten haben, haben Sie sicher zu stellen, dass der Zugang zu und die Nutzung des Hotspots mit Ihren Benutzerdaten ausschließlich durch Sie als Nutzer erfolgt. Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von Ihren Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, müssen Sie uns unverzüglich informieren.
(3) Sie haften als Nutzer für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter Ihren Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5. Ihre Pflichten als Nutzer
(1) Sie sind verpflichtet, etwaige Informationen, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes von Ihnen zu ihrer Person angegeben werden, wahrheitsgemäß zu machen.
(2) Sie sind verpflichtet, bei der Nutzung unseres Hotspots die geltenden Gesetze einzuhalten.
(3) Weitere Pflichten, die sich aus anderen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ergeben, bleiben unberührt.
6. Preise
Der Dienst wird kostenlos erbracht.
7. Verfügbarkeit der Leistungen
Da unsere Leistungen unentgeltlich erbracht werden, haben Sie keinen Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Wir bemühen uns jedoch um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des Hotspots.
8. Verbotene Handlungen
Ihnen sind als Nutzer jegliche Handlungen bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
-
das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
-
die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
-
die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein;
-
die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen, insbesondere bei der Nutzung von sog. „Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten.
Des Weiteren sind auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Internetseite des Diensteanbieters sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzern (z.B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen, durch die Teilnahme an Diskussionsforen etc.) die folgenden Aktivitäten untersagt:
-
die Übertragung überdurchschnittlich großer Datenmengen und insbesondere die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen;
-
das Hosting eines Web-Servers oder anderer Server durch Nutzung eines Hotspots des Diensteanbieters;
-
die Änderung der vorgegebenen DNS-Server in den Netzwerkeinstellungen des Hotspots des Diensteanbieters;
-
die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
-
die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
-
die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
-
die Aufforderung anderer Nutzer oder Dritter zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke.
Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb unseres Hotspots zu beeinträchtigen, insbesondere unsere Systeme unverhältnismäßig hoch zu belasten.
9. Sperrung von Zugängen
Wir können Ihren Zugang zum Hotspot jederzeit vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen, verstoßen haben oder wenn wir ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung haben.
10. Haftungsfreistellung
(1) Sie sind als Nutzer für alle Handlungen, die Sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über unseren Hotspot vornehmen, selbst verantwortlich.
(2) Sie stellen uns von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen uns wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.
(3) Sie sind verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Ziff. 10 Absatz 2 unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und uns die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
11. Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von uns verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(3) Im Übrigen haften wir nur, soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
(4) Soweit unsere Haftung nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12. Datenschutz
(1) Wir tragen Sorge dafür, dass Ihre personenbezogenen Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
(2) Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen von Ihnen eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können.
(3) Um die Leistungen des Hotspots für Sie zu erbringen, ist die Verwendung von personenbezogenen Daten Ihres Endgerätes erforderlich. In dem Zusammenhang werden ggf. auch die MAC-Adressen von Endgeräten temporär gespeichert. Ferner werden wir ggf. Protokolldaten („Logfiles“) über Art und Umfang der Nutzung der Dienstleistungen für 7 Tage speichern. Diese Daten können nicht unmittelbar Ihrer Person zugeordnet werden.
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
(2) Wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, so ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: 08.08.2025
Kontaktbüro:
Jörn Böllstorf und
Heike Domas
Bismarker Str. 12
39606 Osterburg (Altmark)
unterkunft.boellstorf@online.de
Tel. Heike
+49 3937 2139004
und Jörn:
+49 3937 2139003
Mobill:
+49 175 4112611